Pflege in Deutschland 2025: Diese Änderungen erwarten uns

Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten in Deutschland wichtige Neuerungen in Kraft, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und organisatorisch unterstützen sollen. Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 2023 und bringen vor allem eine Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent mit sich. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, was sich im Pflegebereich ändert und wie Sie davon profitieren können. 

Erhöhung der Pflegeleistungen: Was bedeutet das? 

Zum 1. Januar 2025 steigen zahlreiche Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Diese Anpassung betrifft unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge. Sie ist in § 30 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgelegt und erfolgt erstmals seit mehreren Jahren. Die nächste reguläre Erhöhung ist erst für 2028 geplant und wird sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen orientieren. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick 

  1. Pflegegeld 

Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die überwiegend von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die neuen Beträge sind: 

Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro) 

Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro) 

Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro) 

Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro) 

  1. Pflegesachleistungen 

Diese Leistung dient der Finanzierung ambulanter Pflegedienste. Die neuen Höchstbeträge sind: 

Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro) 

Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro) 

Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro) 

Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro) 

  1. Entlastungsbetrag 

Dieser Betrag, der für pflegeunterstützende Maßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Angebote im Alltag (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung) verwendet werden kann, erhöht sich auf 131 Euro pro Monat (vorher 125 Euro). 

  1. Pflegehilfsmittel 

Die Pauschale für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen steigt von 40 Euro auf 42 Euro monatlich. 

  1. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 

Ab 01.01.2025 erhöht sich die Verhinderungspflege auf 1.685 Euro statt bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege von bisher 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Jahr. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpfleleistung abgelöst durch ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Dieses Budget ermöglicht es, beide Leistungen flexibler zu kombinieren. Die bisherigen getrennten Budgets und Voraussetzungen entfallen. 

  1. Verbesserungen für ambulant betreute Wohngruppen 

Der Wohngruppenzuschlag steigt auf 224 Euro monatlich (vorher 214 Euro). 

Die Anschubfinanzierung wird auf 2.613 Euro erhöht (vorher 2.500 Euro). 

  1. Vollstationäre Pflege 

Die Pauschalen für die Pflegekosten im Heim werden ebenfalls angehoben. Beispielsweise steigt der Festbetrag für Pflegegrad 4 auf 1.855 Euro (vorher 1.775 Euro). Der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil bleibt unverändert. 

Neue Flexibilität: Gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 

Eine der größten Neuerungen betrifft die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem gemeinsamen Jahresbudget können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibler zwischen beiden Leistungen wählen. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestanden haben muss. 

Wohnen und Pflege: Zuschüsse für barrierefreie Umgestaltung 

Auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den Umbau eines Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts, steigen. Pro Maßnahme werden künftig 4.180 Euro (vorher 4.000 Euro) gewährt. Diese Förderung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. 

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Unterstützung für moderne Lösungen 

Die Pflegeversicherung unterstützt auch digitale Lösungen wie Pflege-Apps. Der Zuschuss für ergänzende Unterstützungsleistungen steigt auf 53 Euro monatlich (vorher 50 Euro). Diese Förderung hilft bei der Einführung und Nutzung digitaler Hilfsmittel, insbesondere durch ambulante Pflegedienste. 

Fazit: Mehr Unterstützung und Flexibilität im Pflegealltag 

Die Pflege in Deutschland wird 2025 durch spürbare finanzielle Entlastungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten verbessert. Besonders die Einführung des gemeinsamen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen schaffen mehr Spielraum für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, vor allem zur Abfederung der Kosten für eine sogenannte 24 Stunden Betreuung der Pflegeherzen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die diese Änderungen bieten, und planen Sie rechtzeitig, wie Sie die neuen Leistungen optimal für sich oder Ihre Angehörigen einsetzen können. 

Haben Sie Fragen? 

Wenn Sie weitere Informationen zu den Änderungen in der Pflege 2025 benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen, die besten Lösungen für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden! 

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*Hinweis: wir werben mit den Begriffen „24 Stunden in guten Händen“ oder „24 Stunden Betreuung“. Dabei handelt sich aber natürlich nicht um die tatsächliche Arbeitszeit der Betreuungskraft, sondern vielmehr um eine branchenübliche Bezeichnung, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für unsere Dienstleistung „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ etabliert hat. Niemand darf und kann 24 Stunden arbeiten. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich Pflegeherzen klar davon distanzieren. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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