Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten in Deutschland wichtige Neuerungen in Kraft, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und organisatorisch unterstützen sollen. Diese Anpassungen sind Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 2023 und bringen vor allem eine Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent mit sich. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, was sich im Pflegebereich ändert und wie Sie davon profitieren können.
Erhöhung der Pflegeleistungen: Was bedeutet das?
Zum 1. Januar 2025 steigen zahlreiche Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Diese Anpassung betrifft unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge. Sie ist in § 30 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgelegt und erfolgt erstmals seit mehreren Jahren. Die nächste reguläre Erhöhung ist erst für 2028 geplant und wird sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen orientieren.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die überwiegend von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die neuen Beträge sind:
2025 | Vorher | |
---|---|---|
Pflegegrad II | 347 EUR | 332 EUR |
Pflegegrad III | 599 EUR | 573 EUR |
Pflegegrad IV | 800 EUR | 765 EUR |
Pflegegrad V | 990 EUR | 947 EUR |
2. Pflegesachleistungen
Diese Leistung dient der Finanzierung ambulanter Pflegedienste. Die neuen Höchstbeträge
sind:
2025 | Vorher | |
---|---|---|
Pflegegrad II | 796 EUR | 761 EUR |
Pflegegrad III | 1.497 EUR | 1.432 EUR |
Pflegegrad IV | 1.859 EUR | 1.778 EUR |
Pflegegrad V | 2.299 EUR | 2.200 EUR |
3. Entlastungsbetrag
Dieser Betrag, der für pflegeunterstützende Maßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Angebote im Alltag (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung) verwendet werden kann, erhöht sich auf 131 EUR pro Monat (vorher 125 EUR).
4. Pflegehilfsmittel
Die Pauschale für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen steigt von 40 EUR auf 42 EUR monatlich.
5. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab 01.01.2025 erhöht sich die Verhinderungspflege auf 1.685 EUR statt bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege von bisher 1.774 EUR auf 1.854 EUR pro Jahr. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpfleleistung abgelöst durch ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 EUR eingeführt. Dieses Budget ermöglicht es, beide Leistungen flexibler zu kombinieren. Die bisherigen getrennten Budgets und Voraussetzungen entfallen.
6. Verbessrung für ambulant betreute Wohngruppen
Der Wohngruppenzuschlag steigt auf 224 EUR monatlich (vorher 214 EUR).
Die Anschubfinanzierung wird auf 2.613 EUR erhöht (vorher 2.500 EUR).
7. Vollstationäre Pflege
Die Pauschalen für die Pflegekosten im Heim werden ebenfalls angehoben. Beispielsweise steigt der Festbetrag für Pflegegrad 4 auf 1.855 EUR (vorher 1.775 EUR). Der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil bleibt unverändert.
Eine der größten Neuerungen betrifft die Zusammenlegung der Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Mit dem gemeinsamen Jahresbudget können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibler zwischen beiden Leistungen wählen. Zudem entfällt die bisherige Voraussetzung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestanden haben muss.
Wohnen und Pflege: Zuschüsse für barrierefreie Umgestaltung
Auch die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den Umbau eines Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts, steigen. Pro Maßnahme werden künftig
4.180 EUR (vorher 4.000 EUR) gewährt. Diese Förderung steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Unterstützung für moderne Lösungen
Die Pflegeversicherung unterstützt auch digitale Lösungen wie Pflege-Apps. Der Zuschuss für ergänzende Unterstützungsleistungen steigt auf 53 EUR monatlich (vorher 50 EUR). Diese Förderung hilft bei der Einführung und Nutzung digitaler Hilfsmittel, insbesondere durch ambulante Pflegedienste.
Die Pflege in Deutschland wird 2025 durch spürbare finanzielle Entlastungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten verbessert. Besonders die Einführung des gemeinsamen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen schaffen mehr Spielraum für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, vor allem zur Abfederung der Kosten für eine sogenannte 24 Stunden Betreuung der Pflegeherzen.

Krystian Temi
Geschäftsführung
Dipl. Betriebswirt (FH) und zertifizierter Fachberater BihG