Unser Betreuungskonzept für Ihre Liebsten.
Wir sind immer für Sie da. Vertauensvoll und nah.
Leistungsstark
Rechtssicher
Betreuungsleistungen – bestens versorgt
Haushaltsführung
- Kochen
- Waschen
- Bügeln
- Pflege der Zimmerpflanzen
- Einkäufe
- Aufräumen und Putzen der Wohnung
Begleitung im Alltag
- Gespräche
- Spaziergänge
- Arztbesuche
- Gesellschaftsspiele
- Ausflüge mit dem Auto
- Terminkoordination
Unterstützung bei der Grundpflege
- Hilfe bei der Körperhygiene
- Unterstützung beim Gehen
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Begleitung beim Toilettengang
- Nahrungsaufnahme
Rechtliche Absicherung – mit Pflegeherzen auf der sicheren Seite
Legalität – Wir empfehlen unseren Kunden stets, eine legale Lösung für die Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft in deutschen Haushalten zu finden. Das macht es für Sie wie für uns leichter, ein belastbares Vertrauensverhältnis aufzubauen. Doch dies ist immer noch schwierig. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, die Branche nicht transparent und die Konzepte zur Umsetzung der 24-Stunden Betreuung sind sehr unterschiedlich.
Für uns ist die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen unverzichtbar. Deshalb prüfen nicht nur wir, sondern in unserem Auftrag auch eine Rechtsanwaltskanzlei, regelmäßig aktuelle Richtlinien und Gesetzgebungen zu dem legalen Modell der Entsendung.
Unser Konzept: Das Entsendemodell
Bei dem Entsendemodell sind Sie nicht Arbeitgeber, sondern Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch. Bei Pflegeherzen bedeutet das konkret, dass Sie einen Vetrag mit dem polnischen Dienstleistungserbringer schließen. Bei dem Modell sind die Betreuungskräfte im europäischen Ausland angestellt, das ausländische Unternehmen führt rechtmäßig alle Sozialabgaben ab und sorgt für die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie bekommen Personal zur Verfügung gestellt zur Führung der Hauswirtschaft und zur Alltagsbegleitung. Sind Sie unzufrieden mit dem Personal, haben Sie das Recht auf kurzfristigen Austausch. Sie sind also nicht gebunden.
Rechtliche Rahmenbedingen
- A1-Formular (Sozialversicherungsnachweis ausgestellt von der jeweiligen Behörde im Ausland)
- Keine Weisungsbefugnis (vorher klar besprochener Leistungsrahmen ist vorhanden. Personal arbeitet eigenständig)
- Einhaltung Mindestlohn 2020 (9,35 Euro bei einer Vollzeitstelle vor Ort)
Bedenkliche Konzepte
Es gibt eine Vielzahl von bedenklichen und undurchsichtigen Betreuungskonzepten, die dubiose Agenturen anbieten und als legal anpreisen. Nachfolgend finden Sie die bekanntesten illegalen bzw. rechtlich bedenklichen Modelle aufgeführt:
1. Schwarzbeschäftigung
Weder Betreuungskraft noch Leistungsnehmer führen Sozialversicherungsbeiträge im In- oder Ausland ab. Hierbei handelt es sich um bewusste Schwarzarbeit.
2. Umgehung des Mindestlohnes
Seit 01.01.2015 gilt in Deutschland ausnahmslos der Mindestlohn. Dieser gilt auch für das Entsendemodell. Das bedeutet, dass die Betreuungskräfte 8,84 Brutto verdienen müssen. Auch die Arbeitszeit muss geregelt und dokumentiert werden. Eine Umgehung des Mindestlohnes ist gleichbedeutend mit Schwarzbeschäftigung.
Sollten Sie den Verdacht haben eines dieser Modelle angeboten zu bekommen, scheuen Sie sich nicht Ihr zuständiges Zollamt zu kontaktieren und um Rat zu fragen. Weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Verbraucherschutz.