(mehrere Felder ankreuzbar)
a. Die Person lebt allein, eine weitere Person ist nicht im Haushalt
b. Die Person lebt mit einer weiteren Person im Haushalt. Die zweite Person ist hilfebedürftig.
c. Die Person lebt mit einer weiteren Person / Personen im Haushalt. Die zweite Person ist nicht hilfebedürftig. Lediglich Hilfestellung durch die Betreuungskraft in der Hauswirtschaft wird gewünscht (Kochen, Kleiderwaschen, Bügeln, Einkäufe, Raumpflege).
neinja
Wir raten dazu, derzeitig eingesetzte hiesige Pflegedienste auch weiterhin in Anspruch zu nehmen. Details sollten im Beratungsgespräch besprochen werden. Nur so ist ein ordentliches Versorgungskonzept gewährleistet.
Hinweis: Unsere Betreuer dürfen nur grundpflegerische Dienste übernehmen, jedoch keine medizinische Versorgung!
Sonstige
* bitte Betreuungskraft mitzählen
ja
nein
Telefonkosten müssen durch Kunden gedeckt werden. (Telefonbenutzung durch die Betreuungskraft muss angemessen sein. Empfohlen wird z.B. CountryFlateRate der Telekom für 5 € im Monat)
Internetkosten müssen durch Kunden gedeckt werden. (Internetnutzung durch die Betreuungskraft muss angemessen sein. Empfohlen wird DSL, soweit Telefonanschluss vorhanden, da kaum Mehrkosten und keine Volumenbegrenzung)
Die zu betreuende Person kann so lange alleine bleiben
Die Familie übernimmt die Betreuung in Absprache mit der Betreuungskraft
externe Dienstleister übernehmen die Betreuung in Absprache mit der Betreuungskraft