24-Stunden-Betreuung: Eine finanzielle und moralische Herausforderung

Einleitung

Wenn Eltern oder andere nahe Angehörige plötzlich rund um die Uhr Unterstützung benötigen, stehen viele Familien vor einer schwierigen Aufgabe. Wie kann eine angemessene Betreuung organisiert und finanziert werden? Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Pflegekräftemangels wird die 24-Stunden-Betreuung immer häufiger zu einer wichtigen Option. Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, was einem Anstieg von 15 % gegenüber Dezember 2021 entspricht. Prognosen zufolge wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2055 auf etwa 6,8 Millionen anwachsen. Diese Entwicklungen unterstreichen den dringenden Bedarf an innovativen Betreuungsmodellen und nachhaltigen Finanzierungsstrategien. Doch welche finanziellen Möglichkeiten gibt es, und welche moralischen Überlegungen sollten dabei berücksichtigt werden? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick.


Was bedeutet die sogenannte 24-Stunden-Betreuung?

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung beschreibt eine intensive Pflegeform, bei der eine Betreuungskraft – oft aus dem osteuropäischen Ausland – in den Haushalt der hilfsbedürftigen Person einzieht. Diese Kraft übernimmt nicht nur unterstützende pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie Mobilitätsunterstützung, sondern auch alltägliche Aufgaben wie Kochen, Putzen und Einkaufen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der sog. 24-Stunden-Betreuung ist die emotionale Unterstützung. Viele pflegebedürftige Personen leiden unter Einsamkeit, und die Betreuungskraft bietet Gesellschaft und menschliche Zuwendung.

Die Qualität und der Umfang der Betreuung hängen maßgeblich von der Auswahl der Betreuungskraft und ihrer Qualifikation ab. Familien müssen sicherstellen, dass die Betreuungskräfte gut geschult und in der Lage sind, auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person einzugehen.

Besonders wichtig ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Je nachdem auf welcher rechtlichen Grundlage die sogenannte 24-Stunden-Kraft bei den Patienten tätig ist, müssen unterschiedliche Vorschriften eingehalten werden. 

Eine rechtskonforme Loesung für die sog. 24 Stunden Betreuung ist die Entsendung auf der Grundlage Europäische Entsenderichtlinie 96/71/EG.

Um die rechtsrundlagen zu erfüllen müssen u.a. der deutsche Mindestlohn gezahlt werden und ordnungsgemäß die Sozialabgaben im Herkunftsland abgeführt werden. Diesbezüglich ist das A1-Formular ein Dokument, das bestätigt, dass ein Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land sozialversichert ist und somit von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland (oder dem jeweiligen Entsendeland) befreit ist.

Auch der Aspekt der Integration der Betreuungskraft in den familiären Alltag spielt eine Rolle, da dies für das Wohlbefinden aller Beteiligten entscheidend ist. Ein strukturiertes Arbeitsmodell und klare Absprachen sorgen für einen reibungslosen Ablauf.


Gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten der sogenannten 24 Stunden Betreuung

1. Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet die Basis der finanziellen Unterstützung. Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld: Direktzahlungen an die pflegebedürftige Person zur Finanzierung privater Pflege. 

Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro) 

Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro) 

Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro) 

Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro) 

  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich für eine vorübergehende Vertretung der Hauptpflegeperson.

Ab 01.01.2025 erhöht sich die Verhinderungspflege auf 1.685 Euro statt bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen für die Kurzzeitpflege von bisher 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Jahr. Ab Juli 2025 wird die Verhinderungs- und Kurzzeitpfleleistung abgelöst durch ein gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Dieses Budget ermöglicht es, beide Leistungen flexibler zu kombinieren. Die bisherigen getrennten Budgets und Voraussetzungen entfallen. 

  • Steuerersparnis 

Leistungen im Rahmen des Haushalts können steuerlich geltend gemacht

werden mit einem Satz von bis zu 4.000 Euro.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten rund um das Thema Pflege (in der Regel nicht zur Finanzierung der sogenannten 24-Stunden Betreuung nutzbar)

Pflegesachleistungen 

Diese Leistung dient der Finanzierung ambulanter Pflegedienste. Die neuen Höchstbeträge sind: 

Pflegegrad 2: 796 Euro 

Pflegegrad 3: 1.497 Euro 

Pflegegrad 4: 1.859 Euro 

Pflegegrad 5: 2.299 Euro  

Entlastungsbetrag 

Dieser Betrag, der für pflegeunterstützende Maßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Angebote im Alltag (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuung) verwendet werden kann, beträgt 131 Euro pro Monat. Diese Betrag können Sie über unser Tochterunternehmen Seniorenbetreuung Saar nutzen. 

 Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kann „Hilfe zur Pflege“ als Sozialhilfe beantragt werden. Hierbei wird das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person sowie das der unterhaltspflichtigen Angehörigen (z. B. Kinder) berücksichtigt.

Wohnumfeldverbesserung

Die Pflegeversicherung bietet Zuschüsse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme zur Anpassung des Wohnraums an die Pflegebedürfnisse (z. B. Treppenlift, barrierefreie Dusche).


Private Finanzierungslösungen

Ersparnisse und Vermögen

Viele Familien greifen auf angespartes Vermögen zurück, um die Kosten der Betreuung zu decken. Eine langfristige finanzielle Planung ist dabei essenziell.

Pflegezusatzversicherungen

Private Pflegezusatzversicherungen können helfen, finanzielle Lücken zu schließen. Es gibt Modelle wie Tagegeld-, Kosten- oder Rentenversicherungen.

Familieninterne Finanzierung

Die Finanzierung durch Angehörige ist eine weitere Möglichkeit. Wichtig ist hier eine klare und faire Regelung, um Konflikte zu vermeiden.


Moralische Aspekte der Finanzierung

Faire Bezahlung der Betreuungskräfte

Viele sog. 24-Stunden-Betreuungskräfte stammen aus Osteuropa und arbeiten oft unter prekären Bedingungen. Familien sollten darauf achten, nur legale und faire Arbeitsverhältnisse einzugehen, um Ausbeutung und Schwarzarbeit zu vermeiden.

Balance zwischen Kosten und Pflegequalität

Eine hochwertige Betreuung hat ihren Preis. Familien stehen vor der Herausforderung, zwischen finanziellen Möglichkeiten und der bestmöglichen Versorgung abzuwägen.

Emotionale Belastung

Die Entscheidung für eine sog.  24-Stunden-Betreuung kann emotional belastend sein. Offene Gespräche innerhalb der Familie sind wichtig, um gemeinsame Lösungen zu finden.


Praxis-Tipps für Angehörige

  • Beratung in Anspruch nehmen: Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung.
  • Finanzierungsoptionen kombinieren: Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung und prüfen Sie ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Dokumentation: Behalten Sie alle Kosten und Leistungen schriftlich fest, um den Überblick zu behalten.
  • Qualität sicherstellen: Wählen Sie seriöse Vermittlungsagenturen, die faire Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Schluss und Call-to-Action

Die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung ist komplex und erfordert eine Kombination aus gesetzlichen und privaten Mitteln. Gleichzeitig sind moralische Überlegungen – wie die faire Behandlung der Betreuungskräfte – essenziell.

Benötigen Sie eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung für Ihre Angehörigen? Kontaktieren Sie Pflegeherzen und lassen Sie sich umfassend beraten!


  1. Quellen

Pflegeberatungsstellen vor Ort: Liste regionaler Anbieter. Abrufbar über lokale Pflegestützpunkte, Stand: Januar 2025.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zur Pflegeversicherung. Abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeversicherung.html, Stand: Januar 2025.

Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen im Überblick. Abrufbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeleistungen, Stand: Januar 2025.

Deutsche Rentenversicherung: Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten. Abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Steuerliche-Foerderung, Stand: Januar 2025.

Statistisches Bundesamt (Destatis): Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege, Stand: Januar 2025.

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*Hinweis: wir werben mit den Begriffen „24 Stunden in guten Händen“ oder „24 Stunden Betreuung“. Dabei handelt sich aber natürlich nicht um die tatsächliche Arbeitszeit der Betreuungskraft, sondern vielmehr um eine branchenübliche Bezeichnung, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für unsere Dienstleistung „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ etabliert hat. Niemand darf und kann 24 Stunden arbeiten. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich Pflegeherzen klar davon distanzieren. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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